Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie eine Urkunde über eine Hausgeburt erhalten? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!


    Ist Ihr Kind im Stadtgebiet Düren zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Düren anmelden. Sie erhalten in den Dürener Krankenhäusern nach Geburt Ihres Kindes eine Geburtsanzeige sowie eine Erklärung zum Namen. Diese Geburtsanzeige sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Namen werden zwingend zur Beurkundung der Geburt benötigt.
    Weiterhin benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Bei ausländischen Eltern, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen wir zudem den aktuellen Aufenthaltstitel.


    Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:

     

    Mutter verheiratet
    • Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eheurkunde der Eltern
     
    Mutter geschieden oder verwitwet
    • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
    • Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der  Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten). 
      Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist.
    • Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung 
     
    Mutter ledig

     

    In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.

    Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an

    Standesamt Düren
    Markt 2
    52349 Düren

    senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.

    Zur Terminvereinbarung

     

    Bitte beachten Sie: 

    Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice. Sie können die Urkunden nicht sofort mitnehmen.

    Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.

    Bitte sehen sie von Nachfragen ab.

    Geburtsurkunden
    Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden. Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, sowie die Erklärung zum Namen des Kindes.
     
    Vornamenstatistik

    Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fded71436c0a5bb9f084918aa41c8634

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt,
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern,
    • wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
      • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister,
      • Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen,
    • wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
      • Geburtsurkunde der Mutter,
      • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung,
      • gegebenenfalls Sorgeerklärungen
    • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
      • Nachweis über die Namensänderung

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die  Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • direkte Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung hat bei dem Standesamt zu erfolgen, das die Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung

    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Jede erstmals ausgestellte Urkunde: 10,00 Euro.
    Jede weitere Urkunde für den selben Zweck: 5,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de