Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Nähere Informationen stehen in den nachfolgenden Merkblättern.
Parkerleichterungen für ambulante soziale Dienste
Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.
Parkerleichterungen für Handwerker
Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Siehe Merkblätter
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Soest
Siehe Merkblätter
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020