Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können. Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 und 290.1 StVO)auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauerauf Bewohnerparkplätzensoweit und solange die mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Transport von schwerem oder umfangreichem Material. Sie gilt nicht für reine Ladetätigkeiten und dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte bzw. am Wohnungsort des jeweiligen Fahrzeugführers.Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Kopie der Handwerkerkarte bei HandwerksbetriebenKopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen BetriebenKopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.Staffelung1. Fahrzeug2. Fahrzeugab dem 3. Fahrzeug12 Monate60,00€50,00€40,00€bis 6 Monate40,00€35,00€30,00€bis 3 Monate30,00€25,00€20,00€bis 2 Wochen20,00€15,00€10,00€bis 3 Tage10,00€7,50€5,00€bis 1 Tag5,00€5,00€0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Handwerkerparkausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de