Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO - Handwerkerparkausweis

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Ein Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben nach der Handwerksordnung oder handwerksähnlichen Betrieben (IHK),

    • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
    • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
    • hierzu Service- oder Werkstattfahrzeuge* einsetzen

    die Arbeit erleichtern.

    Dies wird dadurch sichergestellt, dass der Handwerkerparkausweis dazu berechtigt, bei Reparatur- und Montagearbeiten

    • an Stellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO),
    • in Bereichen eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist,
    • an Stellen, die durch Zeichen "Parken" (Zeichen 314 StVO),
    • "Parkraumbewirtschaftungszone" (Zeichen 314.1 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
    • auf Bewohnerparkplätzen,
    • sowie an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten

    gebührenfrei und ohne Beachtung der maximal zugelassenen Parkdauer zu parken.

    Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

    • Eine Ausnahmegenehmigung kann für maximal fünf Service- bzw. Werkstattfahrzeuge im Wechsel beantragt werden kann. D. h., dass die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf.
    • Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge muss ein separater Antrag gestellt werden.
    • Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge anerkannt,
      - die zu dem Zweck von Reparatur- oder Montagearbeiten eingesetzt werden,
      - die umfangreiches oder schweres Material transportieren müssen,
      - die mindestens ein Kombi/Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zul. Gesamtgewicht sind.
    • Die Fahrzeuge müssen mit einer festen, gut lesbaren Firmenaufschrift an beiden Fahrzeuglängsseiten versehen sein. Eine Beschriftung im Heck- oder Frontbereich reicht nicht aus. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftungen des Fahrzeugs gut ersichtlich sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.
    • Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW wird für ein Jahr befristet genehmigt.
    • Eine erteilte Ausnahmegenehmigung - hier in Form eines Handwerkerparkausweises - darf nur im Rahmen, und während der Dauer, von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
    • Eine erteilte Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
    • Reine Be- und Entladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.
    • Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Parkerleichterungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-25820

    Fax: +49 231 50-25820

    E-Mail: ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • § 46 Nr. 3 bis 4b und Nr. 11 StVO
    • Erlass III B 3 - 78-12/2 des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (bzw. des früh. Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung ist mindestens 20 Werkage vor dem gewünschten Datum zu stellen.

    Für eine Fristverlängerung bitten wir Sie, spätestens sechs Wochen vor dem angegeben Ablaufdatum Ihrer noch gültigen Ausnahmegenehmigung einen Fristverlängerungsantrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Kosten für die Ausstellung einer neuen Ausnahmegenehmigung und/oder einer Fristverlängerung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung:

    Die Jahresgebühr für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung beträgt gemäß der Gebührennummer 264 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,00 € und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,00 € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,00 €.

    Dieselben Gebühren werden nach Ablauf des ursprünglich genehmigten Jahres erhoben, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen.

    Kosten für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung in Folge eines Änderungsantrages:

    Im Falle eines Änderungsantrages wird eine Gebühr i. H. v. 20,00 € fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de