Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Paderborner Stadtgebiet können Sie beim Ordnungsamt eine pauschale Park-Ausnahmegenehmigungen für firmeneigene PKW oder PKW von Mitarbeitern zum Parken bei Reparatur- und Montagearbeiten o.ä. beantragen.
Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken
- auf Bewohnerparkplätzen
- auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich von Parkscheinautomaten
- auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe über die Höchstparkdauer hinaus
Der Handwerkerparkausweis kann für 1 oder 2 Jahre genehmigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Die Beantragung ist auschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung". Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beantragung nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Fahrzeugschein
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.
Zusätzlich muss am Fahrzeug eine feste Firmenaufschrift angebracht sein. Alternativ ist im Fahrzeug ein mindestens DIN A4 großes Schild mit dem Firmenlogo neben der Ausnahmegenehmigung auszulegen.
Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie die Möglichkeit Ihre Parkgenehmigung umschreiben zu lassen. Die 1. Umschreibung ist kostenlos. Für jede weitere Umschreibung entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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