Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Paderborner Stadtgebiet können Sie beim Ordnungsamt eine pauschale Park-Ausnahmegenehmigungen für firmeneigene PKW oder PKW von Mitarbeitern zum Parken bei Reparatur- und Montagearbeiten o.ä. beantragen.

    Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken

    - auf Bewohnerparkplätzen
    - auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich von Parkscheinautomaten
    - auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe über die Höchstparkdauer hinaus

    Der Handwerkerparkausweis kann für 1 oder 2 Jahre genehmigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d78bc41cfa50227c6e5d0ce7c4bfce5

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Deutsch

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    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Deutsch

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    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

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    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Beantragung ist auschließlich online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter "Onlinedienstleistung". Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Beantragung nur in Ausnahmefällen möglich ist.

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    - Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
    - Fahrzeugschein

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.

    Zusätzlich muss am Fahrzeug eine feste Firmenaufschrift angebracht sein. Alternativ ist im Fahrzeug ein mindestens DIN A4 großes Schild mit dem Firmenlogo neben der Ausnahmegenehmigung auszulegen.


    Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie die Möglichkeit Ihre Parkgenehmigung umschreiben zu lassen. Die 1. Umschreibung ist kostenlos. Für jede weitere Umschreibung entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de