Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung HandwerksbetriebOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Der Handwerkerparkausweis OWL gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben.
    Der Handwerkerparkausweis erlaubt die gebietsübergreifende Einsatzmöglichkeit für den gesamten Regierungsbezirk Detmold. Für die Dauer eines Jahres dürfen die Fahrzeuge im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Halteverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt parken.
    Der Ausweis ist auf alle Fahrzeuge eines Betriebes übertragbar, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
    Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis nicht fahrzeugbezogen,
    sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Er kann also je nach betrieblichem Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden.
    Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken

    • im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
    • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • auf Bewohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.

    Sofern Sie Berechtigungen darüber hinaus benötigen, stehen Ihnen zusätzliche Handwerkerparkausweise zur Verfügung, die jedoch örtlich beschränkt nur im jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet gelten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f2847803050b08b08d1f0f1022c543ff

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr fallen Kosten von 120 Euro an. Für 240 Euro gibt es einen Ausweis, der in ganz NRW gilt. Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen.
    Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de