Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Handwerkerparkausweis OWL gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben.
Der Handwerkerparkausweis erlaubt die gebietsübergreifende Einsatzmöglichkeit für den gesamten Regierungsbezirk Detmold. Für die Dauer eines Jahres dürfen die Fahrzeuge im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Halteverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt parken.
Der Ausweis ist auf alle Fahrzeuge eines Betriebes übertragbar, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis nicht fahrzeugbezogen,
sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Er kann also je nach betrieblichem Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.
Sofern Sie Berechtigungen darüber hinaus benötigen, stehen Ihnen zusätzliche Handwerkerparkausweise zur Verfügung, die jedoch örtlich beschränkt nur im jeweiligen Stadt- oder Kreisgebiet gelten.
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
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- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
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Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
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keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
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variiert zwischen den Behörden
Kosten
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Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr fallen Kosten von 120 Euro an. Für 240 Euro gibt es einen Ausweis, der in ganz NRW gilt. Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen.
Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020