Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und einige IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift haben.

    Er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Informationen dazu finden Sie unter Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0df684975e3987f9551e49c4dbff0591

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6245

    E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Gewerbeanmeldung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Als Nachweis der Berechtigung ist die Handwerkskarte vorzulegen, auf der die Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist.
    • Sonstige Betriebe (IHK-Mitglieder), die für einen Handwerkerparkausweis in Frage kommen, müssen bei der Beantragung die Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorlegen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung.
    • Merkblatt Bielefeld
    • Merkblatt Reg.-Bez. Detmold / NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Den Antrag auf Parkgenehmigung können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Parkgenehmigung kann für einen Monat, 6 Monate oder 12 Monate beantragt werden.

    Der Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Detmold bzw. für ganz NRW kann ausschließlich für 12 Monate beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de