Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und einige IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift haben.
Er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Informationen dazu finden Sie unter Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragen.
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Ansprechpartner
Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Als Nachweis der Berechtigung ist die Handwerkskarte vorzulegen, auf der die Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist.
- Sonstige Betriebe (IHK-Mitglieder), die für einen Handwerkerparkausweis in Frage kommen, müssen bei der Beantragung die Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorlegen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung.
- Merkblatt Bielefeld
- Merkblatt Reg.-Bez. Detmold / NRW
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
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Den Antrag auf Parkgenehmigung können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Fristen
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Die Parkgenehmigung kann für einen Monat, 6 Monate oder 12 Monate beantragt werden.
Der Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Detmold bzw. für ganz NRW kann ausschließlich für 12 Monate beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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