Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Hinweise für Datteln
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe können für ihre Service- und Werkstattwagen einen Handwerkerparkausweis beantragen. Der Ausweis gilt für ein Fahrzeug sowie für ein Ersatzfahrzeug, die Kennzeichen sind bei Antragstellung mitzuteilen.
Die Ausnahmegenehmigung im Original darf nur bei einem Fahrzeug benutzt werden. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich auch um ein Servicefahrzeug oder Werkstattfahrzeug handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt während des Arbeitseinsatzes zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot und Haltverbotszonen,
- auf öffentlichen Plätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen,
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.
Die räumliche Gültigkeit der Genehmigung kann sich sowohl auf einzelne Regierungsbezirke als auch auf das gesamte Landesgebiet von NRW erstrecken.
Räumliche Geltungsbereiche
Regierungsbezirk Münster:
Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster
Regierungsbezirk Düsseldorf:
Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Stadt Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Mühlheim a. d. Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal.
Regierungsbezirk Arnsberg:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna sowie die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne.
Regierungsbezirk Detmold:
Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld.
Regierungsbezirk Köln:
Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis und die Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1
Fotos der Service- oder Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.
Formulare
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe mit Firmensitz in Datteln
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Datteln
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Datteln
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Hinweise für Datteln
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Datteln
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Datteln
90,00 € pro Jahr und Fahrzeug für den Regierungsbezirk Münster
50,00 € zusätzlich pro Jahr und Fahrzeug für jeden weiteren Regierungsbezirk
290,00 € pro Jahr und Fahrzeug für ganz NRW
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Datteln
Weitere Informationen
Hinweise für Datteln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020