Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

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    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

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    Deutsch

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    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    36 - Straßenverkehr

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    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Deutsch

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    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

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    Markt 1

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    • bei dem ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb der Anlagen A oder der Anlage B der Handwerksordnung handeln,
    • regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen,
    • ein Fahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen eignet, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden,
    • die Service- und/oder Werkstattfahrzeuge müssen durch Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten eindeutig und lesbar mit fester Firmenaufschrift versehen sein,
    • es muss sich mindestens um einen Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht handeln,
    • in Einzelfällen können abweichend vom zuvor genannten, Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht eine Genehmigung erhalten, wenn die Kriterien und der Nachweis des Punktes drei oder der Nachweis erbracht wird, dass durch Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern die Fahrzeuge bestimmt oder eingesetzt werden,
    • Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen, können ebenfalls einen Handwerkerparkausweis erhalten.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de