Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02594 12-349
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02594 12-349
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02594 12-349
E-Mail: gewerbe@duelmen.de
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
- bei dem ausgeübten Gewerbe muss es sich um einen Handwerksbetrieb der Anlagen A oder der Anlage B der Handwerksordnung handeln,
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen,
- ein Fahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen eignet, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z. B. Pumpen, Kompressoren) oder spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z. B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger), welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden,
- die Service- und/oder Werkstattfahrzeuge müssen durch Firmenaufschrift auf beiden Fahrzeuglängsseiten eindeutig und lesbar mit fester Firmenaufschrift versehen sein,
- es muss sich mindestens um einen Transporter, höchstens aber ein Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht handeln,
- in Einzelfällen können abweichend vom zuvor genannten, Fahrzeuge mit bis zu 7,49 t zulässigem Gesamtgewicht eine Genehmigung erhalten, wenn die Kriterien und der Nachweis des Punktes drei oder der Nachweis erbracht wird, dass durch Bauart oder Ausstattung ausschließlich oder fast ausschließlich für den Transport von Personen oder die Lieferung von Waren und Gütern die Fahrzeuge bestimmt oder eingesetzt werden,
- Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen, können ebenfalls einen Handwerkerparkausweis erhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020