Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Der Handwerkerparkausweis kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) erteilt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit sie
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
- spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
Wichtig: Der Rhein-Sieg-Kreis ist dann der Adressat des ausgefüllten Antrags (Versand per Post), sofern sich der Hauptsitz des Betriebs in der Gemeinde Alfter befindet.
Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1b StVO)
Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf maximal vier weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Ist eine parallele Nutzung in mehreren Fahrzeugen gewünscht, können mit dem Parkausweis bis max. vier Duplikate beantragt werden. Sofern Sie mehr als fünf Fahrzeuge mit einem Parkausweis ausstatten wollen, kann dies nur durch Beantragung eines weiteren Parkausweises abgebildet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alfter
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung bzw. aktuellen Gewerbeummeldung
- Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite)
- Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist (sonstige Betriebe), ist schriftlich zu erläutern, welche Tätigkeiten ausgeübt werden bzw. wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeugs erforderlich ist.
- Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter
§ 13 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Weitere Verwaltungsvorschriften und Erlasse
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Weitere Informationen
Hinweise für Alfter
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Alfter