Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung HandwerksbetriebOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Hinweise für Heinsberg

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften im Bereich des Regierungsbezirks Köln und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a2c9be190e8b46d76fc2da03558b7fe

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Antragsvordruck (siehe Downloads)
    • Kopie der Handwerkskarte
    • Kopie der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Regierungsbezirk Köln

    240,00 € für die erste Ausfertigung.

    Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für ganz Nordrhein-Westfalen

    300,00 € für die erste Ausfertigung.

    Die Verwaltungsgebühr für jede weitere Ausfertigung (gleichlautender Antrag) sowie für jede Änderung beträgt 20,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de