Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Handwerks- oder Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung von den Park- oder Haltverbotsvorschriften im Bereich des Regierungsbezirks Köln und wahlweise auch für Nordrhein-Westfalen erhalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Antragsvordruck (siehe Downloads)
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) der Fahrzeuge, für die die Genehmigung gelten soll.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für den Regierungsbezirk Köln
240,00 € für die erste Ausfertigung.
Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit für ganz Nordrhein-Westfalen
300,00 € für die erste Ausfertigung.
Die Verwaltungsgebühr für jede weitere Ausfertigung (gleichlautender Antrag) sowie für jede Änderung beträgt 20,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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