Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cb24cf8d1341644854c3cd4dd8b7a8c1

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36 Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Handwerkerparkausweis

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • für einen Regierungsbezirk: 100,00€
    • je weiteren Regierungsbezirk: 25,00€
    • für das Land NRW: 200,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de