Handwerkerparkausweis
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Regierungsbezirk Düsseldorf erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung wird als Handwerkerparkausweis bezeichnet.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Wesel stellt den Handwerkerparkausweis für die Kommunen Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck aus. Die übrigen Städte nehmen diese Tätigkeit selbst wahr. Ausschlaggebend ist dabei der Betriebssitz, nicht der Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Der Ausweis gilt jeweils für ein Service- oder Werkstattfahrzeug und wird fahrzeugbezogen für die Dauer von 1 Jahr auf Widerruf erteilt. Gültig sind die Ausweise in den üblichen Geschäftszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Montag bis Samstag.
Eine Übersicht der berechtigten Handwerksbetriebe können Sie der Anlage A und B der Handwerksordnung im Downloadbereich entnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Wesel
- für einen Regierungsbezirk: 100,00€
- je weiteren Regierungsbezirk: 25,00€
- für das Land NRW: 200,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:
- dem Fahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein,
- das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
- schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
- mit einem Firmenaufdruck versehen sein.
Parken dürfen die Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis mit der pauschalen Ausnahmegenehmigung im eingeschränkten Halteverbot, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung und auf reinen Anwohnerparkplätzen. Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung des Gewerkes und gilt somit nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe. Fußgängerzonen sind von dieser Regelung generell ausgeschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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