Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung HandwerksbetriebOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.

    Der Parkausweis berechtigt den Fahrzeugführenden während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)

    • auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
    • im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
    • im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
    • auf Bewohnerparkplätzen

    zu parken.

    Auf dieser Seite steht der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92d6c85c7f6ad78516158e604e95f222

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Parkausweis für den Kreis Kleve wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr Parkausweis für einen Regierungsbezirk wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr 77,00 Euro   100,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de