Flächennutzungsplan Ergänzung

    Ergänzungsverfahren zum Flächennutzungsplan

    Hier finden Sie Informationen zum Verfahren einer Ergänzung des Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.
    Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern.
    Neben der Selbstbindung der Gemeinde für den Bebauungsplan bewirkt der Flächennutzungsplan Anpassungspflichten anderer Planträger gemäß § 7 des Baugesetzbuches. Ein an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligter öffentlicher Planträger hat, wenn er den Plan nicht fristgerecht widersprochen hat, seine Planung dem Flächennutzungsplan anzupassen.
    Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan ebenfalls keine unmittelbare Rechtswirkung. Entsprechend der jeweiligen planerischen Konzeption können im Flächennutzungsplan folgende Flächen dargestellt werden:

    • Für die Bebauung vorgesehene Flächen, und zwar
      • nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen),
      • nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete),
      • nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung für Baugebiete,
    • Einrichtung zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen,
    • Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge,
    • Flächen für Versorgung- und Entsorgungsanlagen,
    • Grünflächen,
    • Wasserflächen,
    • Flächen für die Landwirtschaft und Wald,
    • Flächen für Maßnahmen zur Schutz, zur Pflege und
    • zur Entwicklung der Natur und Landschaft.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtplanung und -entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Bearbeitungsdauer

    einige Monate bis zwei Jahre

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de