Wahlbenachrichtigung

    Wahlbenachrichtigung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte im Vorfeld der Wahl frühzeitig darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben zum Wahltag, zur Wahlzeit, zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist. Es wird zudem die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen geboten.

    Wahlberechtigte können eigentlich nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises (weil beispielsweise "ihr" Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

    In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel vom Wahlvorstand einbehalten.

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

    Eine Wahlbenachrichtigung hat Informationscharakter. Sollte man keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese eventuell verlegt haben, kann man auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in seinem Wahlbezirk wählen.
    Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Wahlamt zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Dort können Sie auch Ihren Wahlbezirk erfragen.
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Gegebenenfalls können Sie in dieser Zeit Einspruch einlegen, wenn Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig halten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_47e46bee99a69ec6560a77f9d3071cf5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.1-10 Organisation und zentraler Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-235

    Fax: 05242 963-499

    E-Mail: organisation@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine - Wahlberechtigte erhalten die Benachrichtigung ohne ihr Zutun.

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, wenn die Wahlberechtigung vorliegt.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Europawahlordnung (EuWO)

    Bundeswahlordnung (BWO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis am 21. Tag vor der Wahl noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de