Betreuungsgeld

    Außer Kraft - Betreuungsgeld

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen (3 Monate bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), in dem eine Tagesmutter oder ein Tagesvater je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig betreut und fördert. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.

    Bei Interesse, Kindertagespflegeperson zu werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachkraft der Abteilung Jugend, Fachbereich Kindertagesbetreuung. In Informationsgesprächen und ggfs. Hausbesuchen können weitere Fragen geklärt werden. Nach einer Eignungsfeststellung als Kindertagespflegeperson erfolgt ein Übergabegespräch zusammen mit der örtlichen Vermittlungsstelle. Die örtlichen Vermittlungsstellen (s. Liste der Vermittlungsstellen) sind für die Beratung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Gütersloh (per Autorisierung der Kreisverwaltung) zuständig.

    Sie suchen eine Tagesmutter oder möchten Tagesmutter werden? Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.8: Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Das Kind wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    • maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
    • Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de