Außer Kraft - Betreuungsgeld
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen (3 Monate bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), in dem eine Tagesmutter oder ein Tagesvater je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig betreut und fördert. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen.
Bei Interesse, Kindertagespflegeperson zu werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachkraft der Abteilung Jugend, Fachbereich Kindertagesbetreuung. In Informationsgesprächen und ggfs. Hausbesuchen können weitere Fragen geklärt werden. Nach einer Eignungsfeststellung als Kindertagespflegeperson erfolgt ein Übergabegespräch zusammen mit der örtlichen Vermittlungsstelle. Die örtlichen Vermittlungsstellen (s. Liste der Vermittlungsstellen) sind für die Beratung und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen im Kreis Gütersloh (per Autorisierung der Kreisverwaltung) zuständig.
Sie suchen eine Tagesmutter oder möchten Tagesmutter werden? Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
3.5.8: Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Das Kind wurde nach dem 31. Juli 2012 geboren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
- maximale Gesamtbezugsdauer: 22 Lebensmonate
- Betreuungsgeld wird maximal bis zum 36. Lebensmonat gezahlt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh