Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

    Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 4.1 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer
    • Ausweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung etc.)
    • Für Asylbewerber: Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung (Arnsberg)
    • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z. B. Lohnzettel)
    • Nachweise über Vermögen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Anspruch auf Leistungen durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer haben Flüchtlinge, die

    • durch das Land Nordrhein-Westfalen der Wallfahrtsstadt Kevelaer zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten und
    • deren Aufenthalt durch die Ausländerbehörde gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen beziehungsweise humanitären Gründen erlaubt ist und
    • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beziehungsweise aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammenlebenden Familienangehörigen sicherstellen können und
    • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter haben.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Sie müssen bei der Stadt in der Sie wohnen einen Antrag stellen.

    Diese prüft ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

    Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kevelaer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de