Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.
Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.
Bei persönlicher Vorsprache melden Sie sich bitte telefonisch an.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-4000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Formlose Anmeldung oder das ausgefüllte Antragsformular
- Personalausweis
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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