Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.

    Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.

    Bei persönlicher Vorsprache melden Sie sich bitte telefonisch an.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-4000

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Formlose Anmeldung oder das ausgefüllte Antragsformular
    2. Personalausweis
    3. eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de