Einwohnerantrag Feststellung der Zulässigkeit

    Einwohnerantrag

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Einwohner/-innen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Assistenz Bürgermeister:in, Mängelmelder

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Damit der Einwohnerantrag Gültigkeit besitzt, muss er festgelegten Formalien entsprechen.

    Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Der Einwohnerantrag muss in kreisangehörigen Gemeinden, wie die Stadt Willich eine ist, von mindestens 5 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern, in kreisfreien Städten von mindestens 4 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch 8.000 Einwohner, unterzeichnet werden.

    Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Der Antrag muss 14 Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich eingereicht werden.

    Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 14 Tagen

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de