Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Verwertungsnachweis erhalten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.

    In der Altfahrzeug-Verordnung ist geregelt, dass nur zertifizierte Fachbetriebe Altfahrzeuge entsorgen dürfen und dem letzten Besitzer zum Nachweis einen Verwertungsnachweis ausstellen müssen. Mit diesem kann der letzte Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachweisen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e77f6f51c3dcd530b16580fd72983a41

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichenschilder
    • Verwertungsnachweis
    • Personalausweis oder Pass

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FZV ist jeder Halter bzw. Eigentümer dazu verpflichtet, für ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKWs mit maximal 8 Sitzplätzen), der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 t) oder der Klasse L5e (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftdreirädern), welches endgültig einem Demontagebetrieb überlassen wurde, der zuständigen Zulassungsbehörde bei der Abmeldung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis vorzuzeigen.

    Eine Wiederzulassung ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde davon Kenntnis hat, dass das Fahrzeug entweder einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de