Verwertungsnachweis erhalten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.
In der Altfahrzeug-Verordnung ist geregelt, dass nur zertifizierte Fachbetriebe Altfahrzeuge entsorgen dürfen und dem letzten Besitzer zum Nachweis einen Verwertungsnachweis ausstellen müssen. Mit diesem kann der letzte Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die fachgerechte Entsorgung des Kfz nachweisen.
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Ansprechpartner
Zulassungsstelle Bergheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-0
E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de
Zulassungsstelle Hürth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-0
E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verwertungsnachweis
- Personalausweis oder Pass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FZV ist jeder Halter bzw. Eigentümer dazu verpflichtet, für ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKWs mit maximal 8 Sitzplätzen), der Klasse N1 (Nutzfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 t) oder der Klasse L5e (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Kraftdreirädern), welches endgültig einem Demontagebetrieb überlassen wurde, der zuständigen Zulassungsbehörde bei der Abmeldung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis vorzuzeigen.
Eine Wiederzulassung ist abzulehnen, wenn die Zulassungsbehörde davon Kenntnis hat, dass das Fahrzeug entweder einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG behandelt wurde.
Weitere Informationen
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Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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