Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen in Geschäftsräumen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_26eeaf800d3652c6d3bfa200fd451d42

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schmallenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02972980132

    Fax: 029729798132

    E-Mail: kathrin.sasse@schmallenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Polizeiliches Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Auskunft in Steuersachen der letzten 3 zuständigen Finanzämter Genaue Beschreibung der Art der Veranstaltung Je nach Art der Veranstaltung Nachweis über Umkleidekabinen, Waschräume etc.

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    • Formulare: Je nach Land vorhanden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin oder der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Einzelveranstaltung: 125,00 € Dauerveranstaltung: 1.500,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Erlaubnis ist unabhängig von einer ggf. ansonsten noch erforderlichen Gaststättenerlaubnis.

    Der Verstoß gegen die Erlaubnispflicht und die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden; eine beharrliche Wiederholung des Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht kann als Vergehen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.12.22

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de