Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Hinweise für Horstmar
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Horstmar - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02558/790
E-Mail: stadt@horstmar.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Links § 33a Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33a.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.12.22
Stichwörter
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