Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wer gewerbsmäßig das Schaustellen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstaltet oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der vorherigen Erlaubnis des Amtes für öffentliche Ordnung (z.B.Stripteasevorstellungen an Weiberfastnacht).

    Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Auflagen der Erlaubnis könen je jach Art und Schwere zur Zurücknahme der Erlaubnis oder zur Unterbindung der Veranstaltung führen.

    Der Erlaubnisantrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Amt für öffentliche Ordnung zur Entscheidung einzureichen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gladbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02043992677

    Fax: 02043991320

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Gladbeck

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    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

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    Telefon Festnetz: 02043992677

    Fax: 02043991320

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-gladbeck.de

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    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    Die Kosten der Erlaubnis liegen je nach Veranstaltungsgröße und Art zwischen 100,00 €€ und 800,00 €€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gladbeck

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.12.22

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de