Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:
- Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
- Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
- Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
- Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland
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Ansprechpartner
Stadt Waldbröl
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0229185137
E-Mail: ordnungsamt@waldbroel.de
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erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit einer Meldebescheinigung
- ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei nicht EUAngehörigen)
- Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten, einschließlich Beschreibung der beabsichtigten Nutzung.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- eventuell Handels oder sonstiger Registerauszug
- eventuell Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung von Personen)
- eventuell Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume
Formulare
- Formulare: Je nach Land vorhanden
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:
- Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
- Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33a Gewerbeordnung
§ 49 Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.
Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin oder der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erlaubnis ist unabhängig von einer ggf. ansonsten noch erforderlichen Gaststättenerlaubnis.
Der Verstoß gegen die Erlaubnispflicht und die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden; eine beharrliche Wiederholung des Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht kann als Vergehen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.12.22
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl