Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

    Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie wollen Veranstaltungen in Form gewerbsmäßiger Darbietungen durchführen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_26eeaf800d3652c6d3bfa200fd451d42

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 022122130694

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser schriftlicher Antrag
      der die Art der beabsichtigten Darbietungen sowie die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten konkret benennt.
    • Personalausweis
      oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
    • Gaststättenrechtliche Betriebserlaubnis
      sofern es sich bei dem Veranstaltungsort um eine Gaststätte handelt.
    • Unterlagen des Objektes
      Einwandfreie Grundrisszeichnung beziehungsweise Lageplan aller Betriebsräume in vierfacher Ausfertigung.
    • Führungszeugnis
      Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, also für Köln das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn
      Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes, i
    • Ausländische Staatsangehörige,
      mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person

    Formulare

    • Formulare: Je nach Land vorhanden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:

    • Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
    • Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn die Inhaberin oder der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Gebühr für das Erlaubnisprüfungsverfahren orientiert sich an der Größe des Veranstaltungsortes und liegt zwischen 50 und 1.000 Euro.

    Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.

    Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

    Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis ist unabhängig von einer ggf. ansonsten noch erforderlichen Gaststättenerlaubnis.

    Der Verstoß gegen die Erlaubnispflicht und die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden; eine beharrliche Wiederholung des Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht kann als Vergehen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.12.22

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de