Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für Ehegatten bei TrennungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für Ehegatten bei Trennung

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern kann nach einer Trennung oder Scheidung als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

    Dies gilt auch, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_588076b30c5f60ab1c5ce3d002532fab

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
    • Nationalpass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Foto
    • Nachweis über die Scheidung (falls bereits vorhanden)
    • Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    • die letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung 
    • bei Bezug von Sozialleistungen: aktueller Leistungsbescheid
    • falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z. B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    • 100,00 € bei Ersterteilung
    •   93,00 € bei Verlängerung

    Bei Bezug von Sozialleistungen ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

    Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de