Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für Ehegatten bei Trennung
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern kann nach einer Trennung oder Scheidung als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Dies gilt auch, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wurde.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- Nachweis über die Scheidung (falls bereits vorhanden)
- Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- die letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung
- bei Bezug von Sozialleistungen: aktueller Leistungsbescheid
- falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z. B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 AufenthG
Kosten
Hinweise für Bielefeld
- 100,00 € bei Ersterteilung
- 93,00 € bei Verlängerung
Bei Bezug von Sozialleistungen ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.
Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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