Elternbeitrag Festsetzung
Hinweise für Werne
Beschreibung
Hinweise für Werne
Nachdem die Eltern einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben, wird die Höhe ihres Elternbeitrags vom jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt), also den Jugendämtern festgesetzt.
Dieser Betrag kann je Kommune und Stadt variieren. Die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege sollten einander entsprechen.
Wenn das Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen (§ 51 Absatz 4 KiBiz).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werne
- Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheide und Gehaltsnachweise der Eltern, Unterhalt, BAföG, Krankengeld)
- Nachweis über den Bezug aller Leistungen
Formulare
Hinweise für Werne
Voraussetzungen
Hinweise für Werne
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werne
Verfahrensablauf
Hinweise für Werne
Fristen
Hinweise für Werne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werne
Kosten
Hinweise für Werne
Die Elternbeiträge variieren. Sie werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Jugendämtern oder den Kommunen festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werne
Weitere Informationen
Hinweise für Werne
Auf den Internetseiten der Stadt Werne
https://www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/Elternbeitraege.php
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Werne