Elternbeitrag Festsetzung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Stadt Geilenkirchen erhebt für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kindertagespflege in ihrem Zuständigkeitsbereich Elternbeiträge. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten.
Eltern, die einen Kindergartenplatz für ihr Kind suchen, finden mit dem Kita-Navigator einen Überblick über die Kitas in der Stadt Geilenkirchen sowie die Möglichkeit der Online-Registrierung. Auskünfte hierzu erteilt Frau Daniela Eiling.
Zuständig für die Kindergartenbeiträge ist Frau Kristina Burgardt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Elternbeiträge:
- Verbindliche Erklärungen zum Elterneinkommen
- elektronische Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheide, sonstige Einkommensnachweise
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen (diese finden Sie unten unter Formulare/Dokumente zum Einsehen und Ausdrucken als PDF-Dokument)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zuständig für die Kindergärten St. Anna Tripsrath, St. Mariä Namen Gillrath, St. Ursula, St. Gereon Würm, St. Johann Baptist Lindern, Waldwichtel e. V. Niederheid, Integrativer Kindergarten Triangel Bauchem, Integrat. KiTa Triangel Hünshoven (Übergangsgruppe), AWO Stadtmitte, AWO Jahnstraße und AWO Lütticher Straße ist Frau Kristina Burgardt. Für die städtischen Kindertagesstätten Teveren, Bauchem, Immendorf, die städtische Kindertagesstätte "Wurmmatrosen" und die städtische Kindertagesstätte Beeck ist Frau Britta Welfens zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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