Elternbeitrag Festsetzung
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Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Für die Betreuung in Kita oder Kindertagespflege werden nach sozialer Staffelung Elternbeiträge erhoben. Einzelheiten finden sich in der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie die Betreuung von Kindern in Tagespflege. Die Beiträge werden erhoben und eingenommen von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in denen die jeweilige Familie wohnt.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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