Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeiträge

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Liebe Eltern,

    Ihr Kind besucht oder wird in Kürze eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege oder eine offene Ganztagsschule besuchen.

    Für die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen werden nach den Satzungen der Stadt Dinslaken monatlich Elternbeiträge erhoben. Es handelt sich bei den Elternbeiträgen um sozialrechtliche Abgaben eigener Art.

    Zur Feststellung, in welchem Umfang die Beiträge zu erheben sind, ist eine verbindliche Erklärung zum Einkommen mit der Anmeldung abzugeben. Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern (beider Elternteile) oder der Personen, mit denen das Kind zusammenlebt (z.B. Pflegeeltern, Großeltern und andere Verwandte). Das Einkommen wird grundsätzlich jährlich überprüft.

    Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten ist das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Kindergartenjahr (01.08.-31.07.) bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme- /Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 01. des Monats, zu dem das Kind aufgenommen wird.

    Hinweise:

    Die Elternbeiträge werden in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt. Der Elternbeitrag wird zunächst anhand Ihrer Angaben in der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen vorläufig festgesetzt. Die endgültige Beitragsberechnung erfolgt, wenn alle Unterlagen für das Jahr der Beitragspflicht vorgelegt wurden (nach Ablauf eines Kalenderjahres).

    Erhält Ihr Kind Mittagsverpflegung in der Einrichtung, so werden Ihnen die Kosten für die Verpflegung vom Träger der Einrichtung in Rechnung gestellt. Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGb XII, AsylbLG, Wohngeldempfänger oder Kinderzuschlagempfänger haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) zu stellen, damit die Kosten für die gemeinschaftliche Mitttagsverpflegung übernommen werden.

    Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.

    Werden Angaben zum Einkommen nicht gemacht, ist der Höchstbeitrag zu zahlen.

    Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung kann nicht als Berechnungsgrundlage verwendet werden.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen.

    Berechnungsschema zum Elterneinkommen:

    Positives Einkommen gem. Einkommenssteuergesetz sowie steuerfreie Gehaltsbezüge     

             (Jahresbruttoeinkommen anhand Dezember-Abrechnung des Vorjahres)

    ./. Werbungskosten (z.Zt. 1.230,-€ oder die tatsächlichen Werbungskosten lt. Steuerbescheid)./. anerkannte Kinderbetreuungskosten lt. Steuerbescheid+ 10 % der Einkünfte aus einem Mandats- oder Beamtenverhältnis (sog. Beamtenzuschlag)./. Kinderfreibeträge/Betreuungsfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz ab dem 3. Kind= maßgebliches Elterneinkommen

    Die Elternbeiträge sind nach Einkommensgruppen gestaffelt. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem im Betreuungsvertrag gebuchten Betreuungszeitraum. Die Beitragssätze ergeben sich aus den nachfolgend verlinkten Einkommenstabellen.

    Einkommenstabellen:
    • Einkommenstabellen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (ab 01.08.2024)
    • Einkommenstabellen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bis 31.07.2024)
    • Einkommenstabelle Offener Ganztag (OGS)
    Einkommensangaben und Nachweispflicht

    Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres. Daher benötigen wir in der Regel: Aktuelle Gehaltsmitteilungen, Gehaltsmitteilungen aus Dezember, vollständiger Einkommensteuerbescheid oder Betriebswirtschaftliche AUswertung (BWA) und Elterngeldbescheid (falls vorhanden).

    Auf Antrag werden die Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nach § 90 Abs. 4 SGB VIII nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerbersleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Den Kurzantrag auf Erlass finden Sie unter Downloads.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_62a2f648b35b989880b578f6de786005

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L76018 | Beate Witte

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76011 | Ina Echterbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76006 | Silvia Pyka

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76011 | Ina Echterbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76018 | Beate Witte

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76019 | Stephan Czarnetzki

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76009 | Sandra Wortmann

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76019 | Stephan Czarnetzki

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76009 | Sandra Wortmann

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L76006 | Silvia Pyka

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

    Hinweise für Dinslaken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dinslaken

    Fristen

    Hinweise für Dinslaken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dinslaken

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de