Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung

    Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Einige Grundstücke in Solingen sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In diesen Fällen wird das häusliche Abwasser entweder in eine abflusslose Grube oder in eine Kleinkläranlage eingeleitet. Diese Anlagen werden als Grundstücksentwässerungsanlagen bezeichnet.

    Informationen zur Gebührenpflicht

    • Gebührenpflichtig ist, wer am Tag der Einleitung im Grundbuch eingetragener Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ist.
    • Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist nicht möglich.
    • Erfogt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger oder die Rechtsnachfolgerin (in der Regel der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
    • Das Amtsgericht nimmt die Eintragung im Grundbuch vor und informiert die Technischen Betriebe Solingen über den Eigentumswechsel.
    Digitale Bescheide

    Ihre Bescheide zu den Fäkalschlammentsorgungsgebühren können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

    Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7fbdc1c1ef40572bda82d299d63f9fdb

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    90-104 Grundabgaben / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-1042 Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4331

    Fax: 0212 290-4360

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Die Gebühr wird nach der Menge des abgesaugten Anlageninhaltes sowie des eventuell erforderlichen Spülwassers berechnet. Hinzu kommen die Transportkosten, die der Abfuhrunternehmer erhebt.

    Die Erhebung der Fäkalschlammentsorgungsgebühr erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Solingen beschlossenen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Solingen (Entsorgungssatzung).

    Diese Satzung und ein Gebührenüberblick stehen als Download zur Verfügung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de