Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Einige Grundstücke in Solingen sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In diesen Fällen wird das häusliche Abwasser entweder in eine abflusslose Grube oder in eine Kleinkläranlage eingeleitet. Diese Anlagen werden als Grundstücksentwässerungsanlagen bezeichnet.
Informationen zur Gebührenpflicht
- Gebührenpflichtig ist, wer am Tag der Einleitung im Grundbuch eingetragener Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ist.
- Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist nicht möglich.
- Erfogt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger oder die Rechtsnachfolgerin (in der Regel der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
- Das Amtsgericht nimmt die Eintragung im Grundbuch vor und informiert die Technischen Betriebe Solingen über den Eigentumswechsel.
Digitale Bescheide
Ihre Bescheide zu den Fäkalschlammentsorgungsgebühren können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
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Kosten
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Die Gebühr wird nach der Menge des abgesaugten Anlageninhaltes sowie des eventuell erforderlichen Spülwassers berechnet. Hinzu kommen die Transportkosten, die der Abfuhrunternehmer erhebt.
Die Erhebung der Fäkalschlammentsorgungsgebühr erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Solingen beschlossenen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Solingen (Entsorgungssatzung).
Diese Satzung und ein Gebührenüberblick stehen als Download zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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