Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung

    Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Die Sammlung und Ableitung des Schmutzwassers, definiert als durch Gebrauch verändertes Frischwasser, erfolgt in der Regel über die öffentliche Kanalisation. Nur in Ausnahmefällen wird das Schmutzwasser in sogenannten Behelfsentwässerungsanlagen, zu denen neben den Kleinkläranlagen auch die abflusslosen Gruben gehören, aufgenommen. Die Entleerung der Abwassersammelgruben und der Kleinkläranlagen darf gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Essen nur durch die Stadtwerke Essen AG bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen erfolgen.

    Während bei den Kleinkläranlagen das eingeleitete Schmutzwasser von den enthaltenen Feststoffen separiert, gereinigt und auf dem Grundstück verrieselt wird, wird bei den abflusslosen Gruben das Schmutzwasser lediglich gesammelt und anschließend durch Transportfahrzeuge zur Kläranlage verbracht. Das Schmutzwasser bleibt in diesen Fällen wie bei den an das Kanalnetz unmittelbar angeschlossenen Grundstücken in seiner Gesamtmenge erhalten und wird lediglich durch einen sogenannten "rollenden Kanal" abtransportiert.

    Die Schlammabfuhrgebühr bemisst sich nach der Menge des abgesaugten Abwassers (einschließlich des eventuell erforderlichen Spülwassers). Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Schlammabfuhr. Das bedeutet, dass diese Gebühr keine Dauergebühr ist, sondern jeweils nach einer erfolgten Schlammabfuhr mittels eines Änderungsbescheides gegenüber der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer festgesetzt wird.

    Die Häufigkeit der Entsorgung richtet sich nach der Größe der Anlage und der Anzahl der sie nutzenden Personen. Der jeweilige Entsorgungsrhythmus wird durch die Stadtwerke Essen AG - gegebenenfalls in Absprache mit der Wartungsfirma - festgelegt und an ein Entsorgungsunternehmen (derzeit ist das die KAKO GmbH, Velbert) weitergegeben. Diese Firma meldet sich dann telefonisch bei der Grundstückseigentümerin bzw. beim Grundstückseigentümer zur Entsorgung an.

    Den aktuellen Gebührensatz finden Sie in § 7 Abs. 2 Satz 2 der Entwässerungsabgabensatzung.

    Soweit zur Entsorgung des Abwassers abflusslose Gruben betrieben werden, werden hierzu Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Das bedeutet, dass sich diese Gebühren nach der von einem Grundstück der öffentlichen Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar zugeführten Schmutzwassermenge bemessen. Maßstab ist dabei die Wassermenge, die dem Grundstück aus Wasserversorgungsanlagen, Brunnen oder auf andere Art zugeleitet wird (Verbrauch). Als Verbrauch gilt das in einem Jahr aus eigenen Anlagen oder auf andere Weise geförderte oder bezogene Wasser (Frischwasser).

    Den aktuellen Gebührensatz finden Sie in § 6 Abs. 1 b) Entwässerungsabgabensatzung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7edd56fecc5d67154af53070392fc066

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veranlagungen und Rechtsbehelfe Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-21777

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Gebührensatzungen der Stadt Essen

    Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen

    Satzung über die Benutzung der Entwässerungseinrichtungen der Stadt Essen (Entwässerungssatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de