elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Der Karteninhaber kann seine eID-Karte nutzen, um seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen oder die im Chip gespeicherten Daten zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden zu übermitteln.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt und enthält u.a. folgende Daten:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und dient somit nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
Laden Sie hier die Informationen zur eID-Karte in deutscher Sprache als PDF herunter
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
erforderliche Unterlagen
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Zur Identitätsfeststellung hat sich die antragstellende Person unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich auszuweisen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr beträgt 37,00 €
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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