Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Hille
Beschreibung
Hinweise für Hille
Wenn Sie in der Gemeinde Hille gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Einfache Meldebescheinigung bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.
Erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (wie das Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-225
E-Mail: buergerbuero@hille.de
erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Der*die Antragsteller*in ist oder war in der Gemeinde Hille gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragen, bezahlen und sofort mitnehmen; hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Auch online können Sie die Bescheinigung beantragen und bezahlen, nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link auf der rechten Seite. Der Versand an Sie erfolgt dann umgehend. Sie müssen hier aber die Postlaufzeit berücksichtigen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gebührenfreie Meldebescheinigungen (beispielsweise für Rentenzwecke oder zur Vorlage bei Sozialleistungsträgern) können nicht online bestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an das Bürgerbüro der Gemeinde Hille.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher ebenfalls nicht online erfolgen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen