Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Es wird zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung unterschieden.
    Welche Art von Bescheinigung Sie benötigen, ergibt sich aus dem Grund, aus dem Sie die Bescheinigung beantragen möchten.

    Einfache Meldebescheinigung:
    • In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, an welcher Anschrift Sie gemeldet sind.
    Erweiterte Meldebescheinigung:
    • Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten (z.B. Einzugsdatum, Familienstand,...) enthalten. Welche Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden sollen, können Sie entscheiden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Daten Sie benötigen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c3cf4927614a3fb8e83116d10b65458

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    • Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    • Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Spenge gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Meldebescheinigung
    • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
    Gebühren
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    • Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen.
    • Bei einer Online-Beantragung bekommen Sie die Bescheinigung nach ca. 1-2 Wochen per Post zugeschickt.

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    • Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

    • Wenn Sie bei der Beantragung den Grund für die Beantragung angeben, können die Mitarbeiter des Bürgerbüros Sie besser beraten.
      Sie können Ihnen je nach Grund der Beantragung mitteilen, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung in der Regel enthalten sollte.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de