Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Es wird zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung unterschieden.
    Welche Art von Bescheinigung Sie benötigen, ergibt sich aus dem Grund, aus dem Sie die Bescheinigung beantragen möchten.

    Einfache Meldebescheinigung:
    • In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, an welcher Anschrift Sie gemeldet sind.
    Erweiterte Meldebescheinigung:
    • Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten (z.B. Einzugsdatum, Familienstand,...) enthalten. Welche Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden sollen, können Sie entscheiden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Daten Sie benötigen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c3cf4927614a3fb8e83116d10b65458

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    • Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Spenge

    In der Regel kostet die Austellung einer Meldebescheinigung 9,00 Euro
    In folgenden Fällen ist die Ausstellung gebührenfrei:

    • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
    • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
    • zur Vorlage beim Jobcenter
    • zur Vorlage beim Sozialamt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de