Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Es wird zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung unterschieden.
Welche Art von Bescheinigung Sie benötigen, ergibt sich aus dem Grund, aus dem Sie die Bescheinigung beantragen möchten.
Einfache Meldebescheinigung:
- In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, an welcher Anschrift Sie gemeldet sind.
Erweiterte Meldebescheinigung:
- Die erweiterte Meldebescheinigung kann neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Daten (z.B. Einzugsdatum, Familienstand,...) enthalten. Welche Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden sollen, können Sie entscheiden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Daten Sie benötigen, nutzen Sie gerne das Kontaktformular.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
- Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Spenge gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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Meldebescheinigung
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
- Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen.
- Bei einer Online-Beantragung bekommen Sie die Bescheinigung nach ca. 1-2 Wochen per Post zugeschickt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
- Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.
- Wenn Sie bei der Beantragung den Grund für die Beantragung angeben, können die Mitarbeiter des Bürgerbüros Sie besser beraten.
Sie können Ihnen je nach Grund der Beantragung mitteilen, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung in der Regel enthalten sollte.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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