Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wenn Sie in der Stadt Löhne gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

    Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname und frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens- und Künstlernamen
    • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
    • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Erweiterte Meldebescheinigung:

    Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

    Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

    • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
    • Familienstand
    • Religion
    • Geschlecht
    • Personalausweis / Pass-Daten
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Ankunftsnachweis (AKN)
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

    Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ebdb76b030951535350c0e41351c1b08

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Löhne gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • einfache Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • erweiterte Meldebescheinigung - § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
    • Gebühren - Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

    Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de