Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Wenn Sie in der Stadt Löhne gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname und frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens- und Künstlernamen
- Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
- Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:
- Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
- Familienstand
- Religion
- Geschlecht
- Personalausweis / Pass-Daten
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ankunftsnachweis (AKN)
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß der Tarifstelle 2.2.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von
- 9,00 Euro für Meldebescheinigungen (sonstige Bescheinigungen im Meldewesen)
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Löhne. Sie können nur persönlich beantragt werden. Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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