Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Wenn Sie in der Stadt Löhne gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname und frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens- und Künstlernamen
- Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
- Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:
- Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
- Familienstand
- Religion
- Geschlecht
- Personalausweis / Pass-Daten
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ankunftsnachweis (AKN)
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
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Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Löhne gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
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- Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- einfache Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
- erweiterte Meldebescheinigung - § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Gebühren - Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Bei einem persönlichen Gespräch vor Ort können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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