Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung Erteilung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wenn Sie in der Stadt Löhne gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

    Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname und frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens- und Künstlernamen
    • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
    • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Erweiterte Meldebescheinigung:

    Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

    Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

    • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
    • Familienstand
    • Religion
    • Geschlecht
    • Personalausweis / Pass-Daten
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Ankunftsnachweis (AKN)
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

    Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ebdb76b030951535350c0e41351c1b08

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß der Tarifstelle 2.2.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

    • 9,00 Euro für Meldebescheinigungen (sonstige Bescheinigungen im Meldewesen)


    Gebührenfrei
    sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Versorgungsämter, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Löhne. Sie können nur persönlich beantragt werden. Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen.

    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de