Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Bescheinigungen aus dem Melderegister
Auf Anfrage können Sie beim Bürgerservice eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung. Sie haben auch die Möglichkeit diese Bescheinigungen online anzufordern und direkt zu bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Einfache Meldebescheinigung
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht Ihr Name, Vorname, evtl. frühere Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuellen Wohnanschrift/en (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung) hervor.
Erweiterte Meldebescheinigung
Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- Gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel)
Die Meldebescheinigungen können auch gegen Vorlage folgender Unterlagen von einer anderen Person für Sie beantragt werden
- Vollmacht
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Ausweisdokument des Antragstellers
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Die Meldebescheinigung wird gegen eine Gebühr von 9 Euro ausgestellt. Auf Wunsch können auch internationale Bescheinigungen ausgestellt werden. Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin