Meldebescheinigung Erteilung
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Eine Meldebescheinigung ist eine gesiegelte Bescheinigung über im Melderegister gespeicherte Daten einer aktuell oder ehemals in Aachen gemeldeten Person.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen, der Unterschied ist im Merkblatt zur Ausstellung von Meldebescheinigungen erläutert.
Möglichkeiten der Antragstellung:
- Online (derzeit nur für einfache Meldebescheinigungen möglich)
(Hinweis: Zur Online-Beantragung wird ein Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion und ein entsprechendes Lesegerät benötigt) - Persönlich beim Bürgerservice Aachen-Mitte und bei allen Bezirksämtern
- Schriftlich (siehe Merkblatt)
Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Bescheinigung sowohl bei Online-Beantragung als auch bei Beantragung per Mail aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch an die Meldeadresse erfolgt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Aachen
Fristen
Hinweise für Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
9,00 €
Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Rentenzwecke benötigt wird.
Die Zahlungsart hängt von der Art der Antragstellung ab. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Aachen