Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Meldebescheinigung ist der klassische Wohnsitznachweis für Bürgerinnen und Bürger im Inland. Sie enthält neben persönlichen Daten also insbesondere die aktuelle Meldeanschrift.

    Sie wird in den verschiedensten Verwaltungsverfahren, beispielsweise beim Finanzamt oder der Bundesagentur für Arbeit, benötigt.

    Neben der aktuellen Anschrift können Daten wie der Familienstand, ehemalige Wohnanschriften oder bestehende Staatsangehörigkeiten ebenfalls ausgewiesen werden.

    Hinweis: Im hiesigen Bürgeramt können ausschließlich Meldeverhältnisse und -zeiträume in Dormagen bestätigt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac93ee10976c75e24e606c032b2ac760

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    E-Mail: buergeramt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Personalausweis

    falls im Auftrag Dritter: Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Nur für bereits in Dormagen angemeldete Personen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    Bundesmeldegesetz (BMG) § 18 Meldebescheinigung

    (1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf deren Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • 1. Familienname
    • 2.Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • 3.Doktorgrad,
    • 4.Geburtsdatum
    • 5.derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.

    (2) Auf Antrag der betroffenen Person kann die Meldebescheinigung zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 Satz 2 Daten nach § 3 Absatz 1 Nummer 2, 5 bis 16, 17 mit Ausnahme des Sperrkennworts und der Sperrsumme des Personalausweises und der eID-Karte sowie die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist, enthalten. (3) Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

    Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

    Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

    Für persönliche Termine im Bürgeramt timeacle - Stadt Dormagen

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Bei Neuanmeldungen bitte Leistung "Anmeldung/Ummeldung Wohnsitz" auswählen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de