Meldebescheinigung
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die persönliche Bearbeitung vor Ort ist nur mit Termin möglich. Sie können eine Meldebescheinigung allerdings auch schriftlich beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Details".
Link zur: Terminvereinbarung
Sollten Sie ein Dokument mit einer Online-Ausweisfunktion besitzen, können Sie die Meldebescheinigung auch direkt online beantragen. Die Bezahlung kann auch über die Anwendung getätigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Serviceportals der Stadt Wuppertal.
Serviceportal Wuppertal
Die Meldebehörde erteilt:
- einfache Meldebescheinigungen
- erweiterte Meldebescheinigungen
- Lebensbescheinigungen
- Haushaltsbescheinigungen
Antragstellung:
- persönlich
- schriftlich (auch per Fax oder Email)
- auch mit Vollmacht möglich (auch von volljährigen Kindern)-unter Downloads/Links-
Eine Meldebescheinigung kann man ab 16 Jahren selbstständig beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) eine Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
1. Familienname
2. frühere Namen
3. Vornamen
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername
6. Geburtsdatum und Geburtsort
7. derzeitige Anschriften (ohne Einzugsdatum)
In einer erweiterten Meldebescheinigung können zusätzlich u.a. folgende Daten aufgenommen werden:
1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
3. frühere Anschriften (Anschriften in Wuppertal sowie letzte Zuzugs- oder Wegzugsanschrift)
4. Einzugsdatum, Auszugsdatum
5. Familienstand
6. Religionszugehörigkeit
Lebensbescheinigung für die Rente:
- bei persönlicher Vorsprache
- schriftlich oder mit Vollmacht:(hier kann jedoch nur bestätigt werden, dass Sie aktuell gemeldet sind)
Haushaltsbescheinigung:
Eine Haushaltsbescheinigung, oder auch Familienbescheinigung genannt, bestätigt die Familienzugehörigkeit in einem Haushalt (gilt nur für Ehegatten und minderjährige Kinder).
Die Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse kann, bei ausländischen Kindern, nur durch das Meldeamt erfolgen, wenn die Kinder seit der Geburt in Wuppertal wohnen, bzw. aus dem Ausland direkt nach Wuppertal gezogen sind.
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt 003.1
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Vollmacht (mit Ausweis des Vollmachtgebers)
- Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht nicht akzeptiert werden!
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§§ 3 Abs. 1, 18 BMG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Bei persönlicher Beantragung vor Ort wird die Meldebescheinigung direkt erstellt und Ihnen ausgehändigt.
Bei schriftlicher Beantragung dauert die Erstellung zwischen drei und fünf Werktagen. Bitte denken Sie hier auch an den Postversand.
Kosten
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Die Gebühr beträgt 9,00 €.
Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit EC-Karte.
Gebührenfrei sind:
- Bescheinigungen für das Versorgungsamt, wenn Sie die entsprechende Anforderung des Versorgungsamtes vorlegen,
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur vorlegen müssen,
- Meldebescheinigungen (Lebensbescheinigungen) für deutsche Renten, wenn Sie eine entsprechende Anforderung des Rententrägers vorlegen,
- Meldebescheinigungen auf Vordrucken für Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss),
- Bescheinigungen für die Arbeitsagentur, wenn Sie eine entsprechende Anforderung vorlegen.
Eine nachträgliche Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Bei schriftlichen Anfragen gibt es mehrere Möglichkeiten zur Bezahlung:
- Sie fügen der Anfrage einen Verrechnungsscheck bei
- Sie fügen der Anfrage einen vorausgefüllten Überweisungsträger bei.
- Sie überweisen uns die Gebühr für die Meldebescheinigung. In diesem Fall fügen Sie der Anfrage bitte eine Kopie der Überweisungsbestätigung bei.
Die Bankdaten des Einwohnermeldeamtes:
Stadt Wuppertal
IBAN DE89330500000000100719
SWIFT-BIC WUPSDE33
Verwendungszweck: Deb.Nr. 1343110316
Postanschrift:
Bürgeramt-Einwohnermeldeamt
Steinweg 20
42275 Wuppertal
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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