Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Der Vor- und Familienname bezeichnet eine Person in der Öffentlichkeit, bei sämtlichen Rechtsgeschäften sowie im Privatleben.
Manchmal gibt es einen persönlichen Grund,warum eine Person den eigenen Namen ändern möchte.
Dies kann z. B. bei anstößigen oder lächerlichen Namen der Fall sein.
Auch bei Pflegekindern kann eine Änderung des Familiennamens notwendig
erscheinen.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Eine Namensänderung hat einen Ausnahmecharakter und dient dazu, Probleme und Behinderungen mit dem Vor- oder Familiennamen zu beseitigen.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich.
Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen, dazu melden Sie sich bitte unter standesamt@stadt.hamm.de. Wir werden dann zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnemen und das weitere Verfahren besprechen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei Familiennamen von 2,50 Euro bis zu 1.022,00 Euro und bei Vornamen von 2,50 Euro
bis zu 255,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand, Einkommen und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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