Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Es gilt der Grundsatz:
Der Name eines Menschen wird bei der Geburt durch die Eltern bestimmt. Nur in Ausnahmefällen und nur mit einem wichtigen Grund ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zulässig. Die Führung und Weiterführung des bisherigen Vor- und Familiennamens ist die verbindliche Regel.
Wozu gibt es die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung?
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung schafft die Möglichkeit, einen anderen Namen, als es das Zivilrecht (BGB) vorsieht, rechtmäßig führen zu können.
Wann kann ich diese Möglichkeit nutzen?
Diese Möglichkeit wird nur in Ausnahmefällen angewandt. Sie greift nur in
- konkreten Härtefällen und
- wenn ein wichtiger Grund
- in einem bestimmten Einzelfall vorliegt.
Ein Nichtgefallen des Namens rechtfertigt keine Namensänderung.
Wie finde ich heraus, ob ich die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfülle?
Bitte nehmen Sie vor der kostenpflichtigen Antragstellung Kontakt zum Standesamt Dortmund auf und vereinbaren einen Termin.
Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihr Anliegen mit Ihnen besprochen und die Änderungsmöglichkeit geprüft.
Dabei prüft das Standesamt anhand der gesetzlichen Regelungen, ob Ihr
- privates Interesse an der Namensänderung schwerer wiegt,
- als das schutzwürdige öffentliche Interesse den Namen beizubehalten.
Die angeführten Gründe müssen Sie durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Formulare
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Voraussetzungen
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Nach dem Namensänderungsgesetz ist ein wichtiger Grund nachzuweisen. Eine Abwägung und Bewertung hierüber trifft das Standesamt Dortmund im Rahmen des Beratungsprozesses.
Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Gebührenordnung des Landes NRW
Verfahrensablauf
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Fristen
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Es gibt keine Frist für die Antragstellung.
Das Verfahren dauert durchschnittlich drei bis sechs Monate.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Änderung von Vornamen: 50,00 € - 300,00 €
Änderung von Familiennamen: 50,00 € - 1.200,00 €
Mit Eingang Ihres schriftlichen Antrags beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags fallen Kosten für Sie an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe