Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht

    Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
    Die Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts-/Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, ohne an eine Frist gebunden zu sein, vorgenommen werden. Die Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.

    Die Ehegatten können den Ehenamen nur gemeinsam bestimmen. Alle Namenserklärungen müssen vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

    Bestimmung eines Doppelnamens
    Wenn ein Ehepaar einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt hat, kann der Ehegatte, dessen Name nicht der Ehename geworden ist, durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich ( - ) miteinander verbunden.
    Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
    Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.
    Die Voranstellung oder Anfügung des Namens kann wieder rückgängig gemacht werden. Dann führt der Ehegatte den gemeinsam bestimmten Ehenamen. Eine erneute Erklärung ist dann nicht mehr zulässig.

    Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamen geführt hat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae8ed89570a607f3fb64b2ede77e8610

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • gültiges Ausweisdokument
    • Eheurkunde (wenn die Eheschließung nicht in Paderborn stattgefunden hat)
    • bei Wiederannahme eines früheren Namens muss die Auflösung der Ehe nachgewiesen werden (z.B. durch die beglaubigte Abschrift des Familienbuches/ eine Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten).

    Wenn Ihr Ehe-/Heiratsregister in Paderborn geführt wird, benötigen Sie nur Ihr gültiges Ausweisdokument.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Namensänderungen für Kinder:
    Nach der Beurkundung der Geburt eines Kindes bestehen Möglichkeiten der Änderung des Familiennamens, z.B. durch nachträgliche Eheschließung der Eltern, durch spätere Begründung der gemeinsamen Sorge der Eltern, bei Namensänderung der Eltern oder durch Namenserteilung durch einen Elternteil.

    Sonstige Namensänderungen:
    Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebengesetz); gebührenfrei

    Erklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn sich der Name fortan nach deutschem Recht richtet nach Artikel 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch); gebührenpflichtig

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de