Familienname Änderung aus einem wichtigen GrundOnline erledigen

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Unter behördlicher Namensänderung versteht man die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

    Hierunter fallen nicht die standesamtlichen Namensänderungen familienrechtlicher Art (Z. B. Ehenamen nach der Eheschließung, Voranstellung des Geburtsnamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserteilung bei Kindern).

    Die Namensänderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag wird direkt bei der Kreisverwaltung Euskirchen gestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e03ad7cad27bc7c772428d311b3b9b12

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    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und einer ausführlichen Begründung zum Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige Unterlagen mit eingereicht werden:

    • Kopie der Geburtsurkunde der von der Namensänderung betroffenen Person,
    • Kopie der Heiratsurkunde, ggf. ein Scheidungsurteil,
    • aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich Bürgeramt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung),
    • aktuelles Führungszeugnis (Belegart "0" für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (erhältlich im Rathaus Ihrer Stadt),
    • aktueller Einkommensnachweis zur Bestimmung der Gebührenhöhe,

    Im Einzelfall ist je nach Sachverhalt die Vorlage weiterer Nachweise oder Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Änderung des Vornamens: 2,50 € bis 255,00 €
    Änderung des Nachnamens: 2,50 € bis 1.022,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Wichtige Gründe:

    Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung durch das Standesamt, Abteilung Standesamtaufsicht, Namensangelegenheiten, kann erforderlich sein.

    Was kann ein wichtiger Grund sein?
    Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:

    • Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz
    • Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
    • Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
    • Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs, wenn Schwierigkeiten in der Schreibweise oder Aussprache zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führt
    • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de