Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Allgemeines zum Thema Namensänderung

    Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.

    Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben.

    Öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen:

    • bei Führen eines Sammelnamens wie Meyer, Müller, Schmidt und Schulz
    • bei Namen, die anstößig oder lächerlich klingen
    • bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder in der Aussprache eines Namens
    • bei Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten ä, ö, ü
    • bei Pflegekindern
    • bei seelischer Belastung, die durch die Namensführung hervorgerufen wird.

    Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist.

    Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig.

    Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar.

    Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse:

    ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ba9ede2cfd36b5db786da792562974f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Namensänderungen (Vornamen / Familiennamen) beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde(n) der von der Namensänderung betroffenen Personen ggf. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n) aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister ausführliche Antragsbegründung Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Antrag auf Namensänderung (Familiennamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro Antrag auf Namensänderung (Vornamen) Gebührenrahmen 50,00 Euro bis 300,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de