Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Anträge können beim Standesamt in Goch gestellt werden, wenn Sie in Goch wohnen.
Dazu reichen Sie die zuvor zu erfragenden Dokumente beim Standesamt ein. Nach Feststellung der Vollständigkeit erhalten Sie einen Termin zur Antragstellung.
Der Antrag wird mit den Dokumenten an die Kreisverwaltung als Namensänderungsbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet.
Wird dem Antrag entsprochen, wird Ihnen eine entsprechende Namensänderungsurkunde ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe