Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe beantragen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber*innen auf Privatmärkten/Flohmärkten. Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller*in oder nach Schaustellerart ausübt.
Zum Reisegewerbe zählen auch die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge. Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen beispielsweise einer GmbH erteilt werden. Die Erlaubnis kann hier beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragenden juristischen Personen ihren Firmensitz in Unna haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (montags bis freitags 0 bis 24 Uhr, samstags 0 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen) sind auch im Reisegewerbe zu beachten. Vorerlaubnisse können nicht erteilt werden. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Als Antragsteller*in müssen Sie die folgende gesetzliche Voraussetzung erfüllen:
- Zuverlässigkeit
Die konkrete Tätigkeit, die im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, ist anzugeben. Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- für Ausländer oder Staatenlose eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz"
Ist der/die Antragsteller*in eine juristische Person, werden folgende Unterlagen über die juristische Person benötigt:
- Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
- aktueller Handelsregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer*in, sind zusätzlich die nachfolgend genannten Unterlagen notwendig:
- Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
- Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis nach § 33d Gewebeordnung erteilt werden kann, müssen Sie
- eine natürliche oder juristische Person sein,
- den Besitz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts oder eines Abdruckes davon nachweisen,
- die erforderliche Zuverlässigkeit für die Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - sowohl der spielbetreibenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, nachweisen
- Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrugs, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen Vergehens nach § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Voraussetzungen bei Spielen mit Geldgewinn
- Das Spiel muss in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden.
- Es dürfen dort höchstens drei derartige Spiele veranstaltet werden.
Voraussetzungen bei Spielen mit Warengewinn
Das Spiel muss
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,
- Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben (ausgenommen solche, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden)
veranstaltet werden. In Gaststätten dürfen höchstens 3 solcher Spiele veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zum Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe müssen Sie online oder bei der zuständigen Behörde beantragen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter*innen oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die beantragte Erlaubnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Unna